Auswandern oder Zweitwohnsitz mit Hörgerät: Was passiert bei Wartung, Reparatur und Krankenversicherung?
Wer einen Zweitwohnsitz im Ausland plant oder sogar dauerhaft auswandern möchte, denkt oft zuerst an Wohnung, Klima, Lebenshaltungskosten, Sprache, Steuern und Aufenthaltsrecht. Ein Thema wird dabei aber schnell vergessen: die eigene gesundheitliche Versorgung im Alltag.
Für Menschen mit Hörgerät ist das besonders wichtig. Denn ein Hörgerät ist nicht einfach nur ein technisches Gerät. Es muss regelmäßig geprüft, gereinigt, angepasst und bei Defekten repariert werden. Wer mehrere Monate im Ausland lebt oder seinen Lebensmittelpunkt verlagert, sollte deshalb frühzeitig klären, wie die Versorgung im Ernstfall funktioniert.
Hörgeräte im Ausland: Was sollte man vorher klären?
Wer Hörgeräte trägt, sollte vor einem längeren Auslandsaufenthalt einige praktische Fragen beantworten:
Was passiert, wenn das Hörgerät im Ausland kaputtgeht?
Gibt es im Zielland einen Hörakustiker in erreichbarer Nähe?
Kann mein deutsches Hörgerät dort repariert oder eingestellt werden?
Gibt es Ersatzteile, Filter, Domes, Schläuche oder Akkus vor Ort?
Kann mein deutscher Akustiker aus der Ferne helfen?
Wer übernimmt die Kosten bei Reparatur, Verlust oder Ersatz?
Gerade bei einem Zweitwohnsitz in Italien, Spanien, Griechenland, Bulgarien, Ungarn oder anderen Ländern kann die Versorgung je nach Region sehr unterschiedlich sein. In größeren Städten findet man meist leichter Akustiker und medizinische Versorgung. In ländlichen Regionen kann es schwieriger werden.
Gesetzliche Krankenkasse: Hörgeräte und der Zeitraum von rund sechs Jahren
In Deutschland können gesetzlich Versicherte bei medizinischer Notwendigkeit eine Versorgung mit Hörhilfen erhalten. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis spielt dabei häufig ein Zeitraum von rund sechs Jahren eine Rolle. Innerhalb dieser Zeit sind Reparatur, Service und Nachbetreuung oft über Pauschalen und Vereinbarungen geregelt.
Wichtig ist aber: Wer ins Ausland geht, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass jede Reparatur oder jede neue Anpassung im Ausland problemlos über die deutsche Krankenkasse läuft. Die Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse ist in erster Linie auf das deutsche System und die jeweiligen Vertragspartner ausgerichtet.
Zweitwohnsitz im Ausland: besser vorher zum Akustiker
Wer nur zeitweise im Ausland lebt, sollte vor der Abreise einen Termin beim Hörakustiker in Deutschland machen. Sinnvoll ist eine gründliche Kontrolle:
- Reinigung der Hörgeräte
- Prüfung von Mikrofonen, Lautsprechern und Akkus
- Kontrolle von Schläuchen, Domes oder Otoplastiken
- Ersatzfilter und Zubehör mitnehmen
- Ladegerät, Batterien oder Powerbank einpacken
- altes Hörgerät als Reserve behalten, falls vorhanden
Ein Reservegerät kann Gold wert sein, wenn man im Ausland plötzlich ein Problem hat. Auch eine kleine Reinigungs- und Trockenbox ist sinnvoll, besonders in warmen oder feuchten Ländern.
Dauerhaft auswandern: Krankenversicherung unbedingt prüfen
Bei einer echten Auswanderung wird das Thema noch wichtiger. Dann stellt sich die Frage, ob man weiterhin in Deutschland gesetzlich versichert bleibt oder in das Gesundheitssystem des neuen Landes wechselt.
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gibt es zwar Regelungen zur medizinischen Versorgung im Ausland. Die Europäische Krankenversicherungskarte kann bei vorübergehenden Aufenthalten helfen. Sie ersetzt aber keine vollständige Auslandsabsicherung und bedeutet nicht automatisch, dass jede Leistung wie in Deutschland übernommen wird.
Außerhalb Europas sollte man besonders genau prüfen, welche Krankenversicherung gilt, welche Leistungen enthalten sind und ob Hilfsmittel wie Hörgeräte überhaupt abgesichert sind.
Selbst zahlen: mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung
Wer sein Hörgerät komplett selbst bezahlt, hat bei der Auswahl oft mehr Freiheit. Trotzdem sollte man nicht nur auf Technik, Preis oder Komfort achten. Entscheidend ist auch der Service danach.
Vor dem Kauf sollte man fragen:
Kann das Gerät auch im Ausland gewartet werden?
Gibt es internationalen Herstellerservice?
Welche Akustiker können das Gerät einstellen?
Was kostet eine Reparatur außerhalb Deutschlands?
Gibt es Leihgeräte bei Defekt?
Wie lange sind Ersatzteile verfügbar?
Kann eine Fernanpassung per App oder online erfolgen?
Gerade bei einem geplanten Zweitwohnsitz oder einer Auswanderung kann es sinnvoll sein, ein Hörgerät zu wählen, das international gut betreut werden kann.
Versicherung, Gesundheit und Hilfsmittel vorher klären
Hörgeräte zeigen sehr gut, warum man beim Thema Auswandern nicht nur an Wohnung und Lebenshaltungskosten denken sollte. Auch Krankenversicherung, Auslandsschutz, Hilfsmittel, Medikamente, Zahnersatz, Pflege und Notfälle gehören zur Vorbereitung.
Wer bereits gesundheitliche Themen hat, sollte nicht erst im Ausland merken, dass wichtige Leistungen unklar sind oder selbst bezahlt werden müssen.
Mein Tipp für die Vorbereitung
Vor einem längeren Auslandsaufenthalt oder einer Auswanderung sollte man eine kleine Gesundheits-Checkliste erstellen:
- Krankenversicherung prüfen
- Auslandskrankenversicherung prüfen
- Hörgeräte vor Abreise warten lassen
- Ersatzteile und Zubehör mitnehmen
- Akustiker im Zielland recherchieren
- deutsche Krankenkasse nach Kostenübernahme fragen
- bei dauerhafter Auswanderung Versicherungsstatus klären
- wichtige medizinische Unterlagen digital speichern
Unterstützung bei Fragen zum Zweitwohnsitz oder Auswandern
Sie planen einen Zweitwohnsitz im Ausland oder denken über eine Auswanderung nach? Dann sollten neben Immobilien, Region und Lebenshaltungskosten auch Gesundheit, Versicherung und medizinische Versorgung bedacht werden.
Über meine kostenlose Erstberatung können Sie Ihre Situation schildern. Auf Wunsch kann auch der Kontakt zu einem passenden Ansprechpartner aus meinem Netzwerk hergestellt werden.
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Fachlicher Hintergrund: Die gesetzliche Hörgeräteversorgung umfasst in Deutschland grundsätzlich auch Anpassung, Nachbetreuung und Reparaturthemen; der GKV-Spitzenverband nennt bei Hörhilfen unter anderem eine Reparatursicherstellung für mindestens sechs Jahre. Für medizinische Versorgung im Ausland gelten je nach Land andere Regeln; innerhalb EU/EWR/Schweiz greift die EHIC nur im jeweiligen Rahmen des Gastlandes.
